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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Reparaturbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) § 1 Anwendungsbereich Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem erfolgt. § 2 Widerrufs- und Rückgaberecht Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss keine Begründung erhalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. § 3 Preise, Preisänderungen Die Preise verstehen sind Barzahlungspreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich einer Versandkostenpauschale und Verpackungspauschale von €uro 10,00 bis zu einem Bestellwert von €uro 300,00 danach erfolgt der Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland porto- und verpackungsfrei. Gebrauchtwaren trägt der Kunde die Frachtkosten. Ersatzteile und Zubehör im Gesamtlieferungswert unter 50,00 € liefert der Verkäufer per Nachnahme zuzüglich Fracht und Verpackung. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die z. Zt. der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. § 4 Lieferzeit Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. § 5 Mängelansprüche Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm die vereinbarte Beschaffenheit, kann der Käufer zwischen Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) wählen. Bei Nacherfüllung trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen. Die Zulässigkeit der Wahl ergibt sich aus der Beachtung der Verhältnismäßigkeit. So kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden ist. War die Nacherfüllung erfolglos, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern bzw. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Sache. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate vom Ablieferungszeitpunkt an. § 6 Haftungsbegrenzung Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. § 7 Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. § 8 Zahlung Die Rechnungen des Verkäufers sind im Regelfall sofort bei Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch 8 Tage nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung - zur Zahlung fällig. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. § 9 Erwerb von Waffen, Munition, Pulver Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur verkauft bzw. geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten: z. B Jagschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax darf nicht anerkannt werden), Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbschein im Original oder Sondergenehmigung im Original. Erwerbscheinsfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Original-Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, das der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft. Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstofferlaubnisscheines erworben werden. § 10 Gerichtsstand Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Stand September 2002
Allgemeine Reparaturbedingungen § 1 Allgemeines Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für in Auftrag gegebene Reparaturarbeiten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch den Verwender. § 2 Auftragserteilung Der Reparaturauftrag kommt verbindlich zustande, wenn der Auftraggeber einen Auftragsschein unterzeichnet hat und der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt. § 3 Termine Der ggf. schriftlich zu vereinbarende konkrete Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind. Der Auftraggeber hat in den Fällen des Verzugs nur dann ein Kündigungsrecht, wenn für Beginn und Fertigstellung ausdrücklich eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Auftraggeber nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, daß er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Reparaturauftrag entziehen wird. § 4 Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil: a) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht fertiggestellt werden konnte; b) der Auftraggeber den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt; c) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde. § 5 Vergütung eines Kostenvoranschlages Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend dem Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten. § 6 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beträgt für alle Arbeitsleistungen sowie für eingebautes Material 2 Jahre. Ist die Reparatur mangelhaft, hat der Auftraggeber zunächst Nacherfüllung zu verlangen. Der Auftragnehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Er kann die Nacherfüllung verweigern bei unverhältnismäßigem Kostenaufwand. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist darf der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen lassen oder kann Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Nacherfüllung zu Recht verweigert. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung oder falsche Bedienung durch den Auftraggeber verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der Auftraggeber eine entsprechend substantiierte Behauptung des Auftragnehmers, daß der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt. Offensichtliche Mängel der Leistungen des Auftragnehmers muß der Auftraggeber unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Abnahme dem Auftragnehmer anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Dasselbe gilt bei Verlust; § 7 Erweitertes Pfandrecht des Auftragnehmers an beweglichen Sachen Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinem Besitz gelangten Gegenstand des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Wird der Gegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann von dem Auftragnehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Auftraggeber eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Auftraggeber zu erstatten. § 8 Eigentumsvorbehalt Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag vor. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Auftragnehmer vom Kunden nach vorherigem Vertragsrücktritt den Gegenstand zum Zwecke des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten für Zurückholung und des Ausbaus trägt der Auftraggeber. § 9 Preise und Zahlungsbedingungen Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Auftragnehmers zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so hat dieser dem Auftragnehmer den entstandenen Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinses, zu ersetzen. § 10 Gerichtsstand Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Stand April 2002
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